Für jedes Quartal ist es erforderlich, Ihre Gesundheitskarte einmal in unserer Praxis einzulesen.
Die erstmalige Verschreibung eines Medikaments setzt eine ärztliche Beratung voraus.
Wenn Sie ein Rezept als E-Rezept wünschen, müssen Sie dieses nicht persönlich in der Praxis abholen. Es reicht aus, wenn Sie am folgenden Werktag Ihre Gesundheitskarte in der Apotheke vorlegen und dort einlesen lassen. Voraussetzung hierfür ist, dass Ihre Gesundheitskarte im aktuellen Quartal bereits in unserer Praxis eingelesen wurde.
Als Patient unserer Praxis können Sie Wiederholungsrezepte weiter unten auf dieser Seite, per E-Mail oder telefonisch bestellen. Die Rezepte sind dann am nächsten Werktag zur Abholung bereit. Bitte geben Sie bei Ihrer Bestellung Ihren vollständigen Namen sowie Ihr Geburtsdatum an, damit wir Ihre Bestellung eindeutig zuordnen können.